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Die Einreise- und Zollkontrollen am internationalen Flughafen Tanger Ibn Battouta (TNG) verlaufen für gewöhnlich zügig. Marokko hat jedoch sehr klare Vorschriften bezüglich der Mitnahme der Landeswährung, zollfreier Freimengen und bestimmter technischer Geräte.
Um unangenehme Überraschungen, Verzögerungen oder Geldstrafen bei Ankunft und Abflug zu vermeiden, fasst dieser Ratgeber alle offiziellen Regelungen zusammen.
1. Devisenvorschriften: Wie viel Bargeld und Dirham sind erlaubt?
Der marokkanische Dirham (MAD) ist eine nicht frei konvertierbare Währung, die streng vom marokkanischen Devisenamt (Office des Changes) reguliert wird:
- Mitnahme von Dirham-Bargeld: Sowohl Einheimische als auch ausländische Touristen dürfen maximal 2.000 MAD pro Person ein- oder ausführen. Das Mitnehmen größerer Bargeldbeträge in Landeswährung über die Landesgrenze ist streng untersagt.
- Fremdwährungen (Euro, CHF, US-Dollar): Sie dürfen ausländische Währungen in unbegrenzter Höhe einführen. Beträgt der Gesamtwert jedoch 100.000 MAD (ca. 9.200 €) oder mehr, besteht eine schriftliche Deklarationspflicht beim marokkanischen Zoll. Heben Sie den abgestempelten Beleg gut auf, um das unverbrauchte Geld bei Abreise problemlos wieder mitnehmen zu können.
- Geldwechsel & Geldautomaten: Autorisierte Wechselstuben sowie internationale Geldautomaten (GAB) befinden sich direkt im Ankunftsbereich nach der Zollstelle. Mehr dazu finden Sie in unserem Guide zum Geldwechsel am Flughafen Tanger.
2. Zollfreie Freimengen (Duty-Free) bei der Einreise
Erwachsene Reisende dürfen folgende Warenmengen zollfrei nach Marokko einführen:
| Kategorie | Erlaubte Höchstmenge pro Erwachsenem |
|---|---|
| Zigaretten & Tabak | 200 Zigaretten (1 Stange) ODER 50 Zigarren ODER 250 g Tabak |
| Alkoholische Getränke | 1 Flasche Spirituosen (1 Liter) UND 1 Flasche Wein (1 Liter) |
| Parfüm & Kosmetik | 1 Flakon Parfüm (150 ml) und 1 Flakon Eau de Toilette (250 ml) |
| Medikamente | Ausschließlich für den persönlichen Bedarf während des Aufenthalts (mit ärztlichem Rezept) |
| Geschenke & Souvenirs | Gesamtwert von höchstens 2.000 MAD |
3. Streng verbotene Gegenstände in Marokko
Einige in Europa alltägliche Dinge sind in Marokko gesetzlich verboten und führen am Flughafen zur Beschlagnahmung:
- Kameradrohnen (Striktestes Verbot): Der häufigste Fehler von Touristen. Jede Drohne (auch Mini-Drohnen wie DJI Mini) wird bei den Röntgenkontrollen am Flughafen Tanger sofort erkannt und vom Zoll einbehalten. Das Wiedererlangen bei der Ausreise ist mit bürokratischem Aufwand verbunden.
- Waffen und Abwehrsprays: Taschenmesser mit langer Klinge, Pfeffersprays und Laserpointer sind verboten.
- Professionelles Kamera- & Funk-Equipment: Filmkameras und Funkgeräte erfordern Sondergenehmigungen des marokkanischen Filminstituts (CCM).
- Betäubungsmittel: Nulltoleranz mit drastischen Freiheitsstrafen.
4. Passkontrolle & Ablauf nach der Landung
Bei der Ankunft am Flughafen Ibn Battouta:
- Keine Einreisekarte mehr: Die weiße Einreisekarte aus Papier wurde für reguläre Flugpassagiere abgeschafft. Halten Sie einfach Ihren mindestens 3 Monate gültigen Reisepass bereit.
- Röntgenkontrolle des Gepäcks: In Tanger wird das gesamte aufgegebene Gepäck vor dem Verlassen des Sicherheitsbereichs nochmals gescannt.
- VIP-Wartelounge: Für eine entspannte Wartezeit beim Abflug empfiehlt sich der Zugang zur Ibn Battouta VIP Lounge.
5. Weitertransport vom Flughafen Tanger
Nach Verlassen des Zolls:
- Buchen Sie im Voraus einen privaten Flughafentransfer, bei dem Ihr Fahrer Sie mit Namensschild in der Halle empfängt.
- Für unabhängige Ausflüge nach Asilah oder Chefchaouen empfiehlt sich ein Leihwagen aus unserem Ratgeber zur Autovermietung am Flughafen Tanger.
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